Produktinformationsdatei für kosmetische Mittel

 

Seit Mitte 2013 ist die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 in allen Mitgliedsstaaten als allgemein verbindliches Recht gültig.

 

Daher müssen Sie als Hersteller von kosmetischen Produkten eine Produkt-informationsdatei (PID) erstellen und den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen.

 

Die PID setzt sich aus 5 Teilen zusammen:

 

  • Der Beschreibung des kosmetischen Produktes (Beschaffenheit, chemisch-physikalische Parameter)
  • Dem Sicherheitsbericht
  • Der Beschreibung der Herstellung und der GMP-Erklärung
  • Dem Nachweis bei angepriesenen Wirkungen (wiss. Studien z. B. bei UV-Schutzmitteln)
  • Den Daten über Tierversuche (für Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte)

 

Bereits vor der Platzierung Ihres Produktes am Markt, muss die Produkt-informationsdatei erstellt sein. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, da alle Teile der PID von DHCL erstellt, verwaltet und gepflegt werden können.

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