Sicherheitsdatenblatt

Für gefährliche Stoffe mit einer Produktionsmenge von maximal 1t pro Jahr gelten erleichterte Regeln für den Umgang. So wird z. B. ein sogenanntes technisches Dossier erst bei einer Überschreitung dieser Produktions- bzw. Handelsmenge gefordert. Darunter muss lediglich ein verordnungsgemäßes Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Das Sicherheitsdatenblatt wird unter Zuhilfenahme aller verfügbaren Daten zum Produkt (toxikologische Daten, chemische und physikalische Parameter), sofern sie bereits vorliegen, erstellt. Analogieschlüsse zu ähnlichen Stoffen können ebenfalls herangezogen werden. Mit diesen Daten werden die verschiedenen Kategorien (z. B. Zusammensetzung, CLP-Vorschriften, Sicherheits- und Warnhinweise, Brandbekämpfung, Transportvorschriften) des Sicherheits-datenblattes erstellt. Alle in der EU erfassten und zum Handel zugelassenen Chemikalien müssen bis 2015 der CLP-Verordnung entsprechen. Alle Produktunterlagen müssen dahingehend überarbeitet werden, dass sie den in der CLP-Verordnung geforderten GHS-Standards (Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) entsprechen.